Der HFV gerät durch die Entscheidung der Südwest GbR in der Causa KSV Hessen Kassel nun selbst unter Druck:
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Durch die Entscheidung, Hessen Kassel in die Regionalliga aufsteigen zu lassen, ist nun Bewegung in den Fall gekommen. Der KSV hatte argumentiert, dass der beste der drei Oberligen-Zweiten doch den festgelegten vierten Aufstiegsplatz einnehmen könnte, und bekam seinen Wunsch durchgesetzt.
Der Präsident des HFV, Stefan Reuß, hatte sich bereits öffentlich für Hessen Kassels Aufstieg eingesetzt: "Der Hessische Fußball-Verband steht hinter Hessen Kassel", sagte Reuß, der sich damit auch für seinen eigenen Verband in die Bredouille gebracht hat. Denn wie könnte man argumentieren, dass Hessen Kassel als Zweitplatzierter aufsteigen soll, alle anderen Relegations- und Aufstiegsspielteilnehmer aber nicht?
Ähnlich wie die Situation des KSV ist die des SV Buchonia Flieden, der bester Zweiter aller drei Verbandsligen ist. Für Vorstandsmitglied Frank Happ gibt es deshalb jetzt nur eine Möglichkeit: Flieden muss ebenfalls hoch. "Ich bin der Meinung, dass es dem HFV schwerfallen dürfte, anders zu argumentieren – zumal durch Kassels Aufstieg nun auch ein zusätzlicher Platz in der Hessenliga zur Verfügung steht", so Happ.
Der Stellvertretende Vorsitzende war von Anfang an der Meinung, bei einer Saisonwertung die Zweitplatzierten nicht unter den Tisch kehren zu dürfen. "Man muss sich ja die Frage stellen, warum man potenzielle Absteiger mit den Klassenerhalt belohnen sollte, aber Tabellenzweite bestrafen will. Bis vor kurzem wurde über die Zweiten ja nicht einmal diskutiert, obwohl Schleswig-Holstein und inzwischen auch Rheinland-Pfalz alle Tabellenzweiten aufsteigen lässt."
Deshalb hat sich inzwischen auch eine Whatsapp-Gruppe unter Zweitplatzierten gegründet, in der schon 37 Vereine Mitglied sind. Ein Thema dort ist unter anderem, ob alle Clubs geschlossen rechtliche Schritte einlegen würden, wenn der Verband gegen den Aufstieg der Zweitplatzierten entscheiden würde. Der SV Flieden wäre dazu jedenfalls bereit: "Wir sind inzwischen soweit, dass wir ernsthaft darüber nachdenken, in einem solchen Fall Rechtsmittel auszuschöpfen", betont Happ..."